Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 12.12.2002

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 30.12.2002 - 4 CE 02.2772   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,16492
VGH Bayern, 30.12.2002 - 4 CE 02.2772 (https://dejure.org/2002,16492)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.12.2002 - 4 CE 02.2772 (https://dejure.org/2002,16492)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Dezember 2002 - 4 CE 02.2772 (https://dejure.org/2002,16492)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Anordnung zur Sicherung der Durchführung eines Bürgerentscheids über ein Bürgerbegehren; Gesetzliche Sperrwirkung des Art. 18 a Abs. 9 Gemeindeordnung (GO); Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens; Rechtliche Verpflichtungen der Gemeinde zum ...

  • Judicialis

    GO Art. 18 a Abs. 9; ; VwGO § 123

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 670
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • VerfGH Bayern, 13.04.2000 - 4-IX-00

    Volksbegehren "Mehr Demokratie in Bayern: Schutz des Bürgerentscheids"

    Auszug aus VGH Bayern, 30.12.2002 - 4 CE 02.2772
    Zwar kann vor dem Eintritt der gesetzlichen Sperrwirkung des Art. 18 a Abs. 9 GO (mit der Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens) durch eine verwaltungsgerichtliche Anordnung nach § 123 VwGO eine vorläufige Schutzwirkung aufgrund einer konkreten gerichtlichen Abwägung erreicht werden, wobei die Erfüllung der Zulässigkeitsvoraussetzungen des Bürgerbegehrens gesichert erscheinen muss (VerfGH BayVBl 2000, 460/462).
  • VerfGH Bayern, 15.07.1999 - 103-VI-97
    Auszug aus VGH Bayern, 30.12.2002 - 4 CE 02.2772
    Denn ohne die gesetzliche Sperrwirkung würden mögliche Rückabwicklungsrisiken bei erfolgreichen Bürgerbegehren allein einen Sicherungsanspruch der Vertreter der Bürgerbegehrens gegen die einstweilige Fortführung des gemeindlichen Vorhabens nicht auslösen (VerfGH BayVBl 1999, 624/626).
  • VG Regensburg, 11.05.2010 - RN 3 E 10.524

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens bei entgegenstehender vertraglicher

    Die gesetzliche Sperrwirkung tritt nämlich nicht ein, da zum Zeitpunkt der Feststellung der Unzulässigkeit am 7. April 2010 durch den Vertrag mit der Firma ... bereits seit langem rechtliche Verpflichtungen der Gemeinde bestanden (vgl. hierzu BayVGH vom 30.12.2002 Az. 4 CE 02.2772).

    Entscheidungen und deren Vollzug, zu denen die Antragsgegnerin rechtlich befugt und verpflichtet ist, können nicht in Verfolgung eines Sicherungsanspruchs auf Durchführung des Bürgerentscheids verhindert werden (vgl. BayVGH vom 30.12.2002 a.a.O.).

  • VG München, 16.05.2012 - M 7 E 12.1465
    Der Inhalt einer Sicherungsanordnung darf allerdings nicht über den Umfang der gesetzlichen Sperrwirkung des Art. 18 a Abs. 9 GO hinaus gehen (BayVGH vom 30.12.2002, Az.: 4 CE 02.2772).
  • VG Bayreuth, 27.09.2016 - B 5 K 15.982

    Unzulässiges Bürgerbegehren zu Verkehrslandeplatz (Verbot der Koppelung sachlich

    Die Initiatoren eines Bürgerbegehrens tragen vor dem Eintritt der Sperrwirkung des Art. 18a Abs. 9 GO beziehungsweise einer vorverlagerten Sperrwirkung im Hinblick auf ein voraussichtlich zulässiges Bürgerbegehren (vgl. BayVerfGH, E. v. 13.4.2000 - Vf. 4-IX-00 - VerfGHE BY 53, 81; BayVGH, B. v. 30.12.2002 - 4 CE 02.2772 - BayVBl 2003, 600) stets das Risiko einer zwischenzeitlichen Änderung der Sach- oder Rechtslage.
  • VG Regensburg, 15.01.2014 - RN 3 K 13.540

    Zulassung eines Bürgerbegehrens; Grundsätze der sparsamen und wirtschaftlichen

    Entscheidungen und deren Vollzug, zu denen die Gemeinde nach Art. 18a Abs. 9 GO trotz festgestellter Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und damit trotz gesicherter Durchführung des Bürgerentscheids rechtlich befugt und verpflichtet ist, können danach auch nicht in Verfolgung eines Sicherungsanspruchs auf Durchführung des Bürgerentscheids verhindert werden (vgl. BayVGH vom 30.12.2002 Az. 4 CE 02.2772).
  • VG Regensburg, 15.01.2014 - 3 K 13.540

    Zulassung eines Bürgerbegehrens; Grundsätze der sparsamen und wirtschaftlichen

    Entscheidungen und deren Vollzug, zu denen die Gemeinde nach Art. 18a Abs. 9 GO trotz festgestellter Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und damit trotz gesicherter Durchführung des Bürgerentscheids rechtlich befugt und verpflichtet ist, können danach auch nicht in Verfolgung eines Sicherungsanspruchs auf Durchführung des Bürgerentscheids verhindert werden (vgl. BayVGH vom 30.12.2002 Az. 4 CE 02.2772).
  • VG Regensburg, 10.11.2010 - RO 3 K 10.337

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Bürgerbegehrens über die Bestimmung des

    Entscheidungen und deren Vollzug, zu denen die Gemeinde nach Art. 18a Abs. 9 GO trotz festgestellter Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und damit trotz gesicherter Durchführung des Bürgerentscheids rechtlich befugt und verpflichtet ist, können danach auch nicht in Verfolgung eines Sicherungsanspruchs auf Durchführung des Bürgerentscheids verhindert werden (so BayVGH vom 30.12.2002 Az. 4 CE 02.2772).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 12.12.2002 - 1 KN 1177/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,19505
OVG Niedersachsen, 12.12.2002 - 1 KN 1177/01 (https://dejure.org/2002,19505)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.12.2002 - 1 KN 1177/01 (https://dejure.org/2002,19505)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - 1 KN 1177/01 (https://dejure.org/2002,19505)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Bekanntmachung in Aushangkasten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs 2 S 2 BauGB; § 214 Abs 1 Nr 1 BauGB; § 6 Abs 4 GemO ND
    Aushangkasten; Auslegung; Bebauungsplan; Gemeinde; Normenkontrolle; Normenkontrollverfahren; ortsübliche Bekanntmachung; Planentwurf

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 670
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.08.2000 - 4 BN 41.00

    Verfolgung wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischer Ziele durch die planende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2002 - 1 KN 1177/01
    Ermittlung der betroffenen Belange und Entscheidung müssen den Anforderungen des planungsrechtlichen Abwägungsgebots entsprechen (vgl. zuletzt BVerwG, Beschl. vom 25.8.2000 - 4 BN 41/00 - ZfBR 2001, 287).
  • OVG Niedersachsen, 19.04.2012 - 1 KN 23/11

    Änderung von Titel und Layout einer für Bekanntmachungen vorgesehenen Zeitung

    Die Antragstellerin könne sich ferner nicht auf das Urteil des Senats vom 12. Dezember 2002 - 1 KN 1177/01 - berufen, weil der Sachverhalt nicht vergleichbar sei.

    Unausgesprochen setzt es aber voraus, dass diese Verhaltensweisen eventuell bestehenden landesrechtlichen Vorgaben entsprechen (vgl. BVerwG, Urt. v. 23. April 1997 - 11 A 7.97 -, BVerwGE 104, 337 = DVBl. 1997, 1119; Dolde, NJW 1975, 21), insbesondere der Hauptsatzung (vgl. Senatsurt. v. 12. Dezember 2002 - 1 KN 1177/01 -, NVwZ-RR 2003, 670), und ihrer Art nach geeignet sind, den Zweck einer Bekanntmachung zu erfüllen.

    Die Antragstellerin kann sich zur Begründung eines formellen Fehlers, der zur Unwirksamkeit des Bebauungsplanes führt, auch nicht auf das Urteil des Senats vom 12. Dezember 2002 - 1 KN 1177/01 - berufen.

  • OVG Niedersachsen, 06.04.2009 - 1 MN 289/08

    Steuerung der gemeindeweiten Zulassung von Tierhaltungsanlagen durch einfachen

    Zu welchem Zeitpunkt eine Bekanntmachung bewirkt ist, lässt sich nicht verallgemeinern, sondern richtet sich nach den konkreten Regelungen der stark voneinander abweichenden Bekanntmachungsverordnungen der Länder und Satzungsregelungen der Gemeinden (vgl. z.B. Senatsurt. v. 12.12.2002 - 1 KN 1177/01 -, NVwZ-RR 2003, 670; OVG Münster, Beschl. v. 11.7.2007 - 7 A 3851/06 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 14.08.2009 - 1 KN 219/07

    Aufstellungsbeschluss; Aushang, öffentlicher; Aushangfrist; Bekanntmachung,

    Zu welchem Zeitpunkt eine Bekanntmachung bewirkt ist, lässt sich nicht verallgemeinern, sondern richtet sich nach den konkreten Regelungen der stark voneinander abweichenden Bekanntmachungsverordnungen der Länder und Satzungsregelungen der Gemeinden (vgl. z.B. Senatsurt. v. 12.12.2002 - 1 KN 1177/01 -, NVwZ-RR 2003, 670; OVG Münster, Beschl. v. 11.7.2007 - 7 A 3851/06 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 15.01.2020 - 9 LA 155/18

    Anstoßfunktion; Aushang; Aushangfrist; Auslegung; Bekanntmachung; Hauptsatzung;

    Fehlt eine wirksame Bekanntmachungsregelung für Verwaltungsakte und andere Angelegenheiten, kann für deren ortsübliche Bekanntmachung auf die Regelung über die Bekanntmachung von Ortsrecht wie Satzungen und Verordnungen zurückgegriffen werden, wenn dies der Veröffentlichungspraxis der Gemeinde entspricht (offengelassen: NdsOVG, Urteil vom 12.12.2002 - 1 KN 1177/01 - juris Rn. 16; zur Bekanntmachung eines Flurbereinigungsbeschlusses: BVerwG, Beschluss vom 27.5.1986 - 5 B 56.84 - juris Rn. 10; zur Veröffentlichungspraxis am Sitz der Behörde OVG NRW, Beschluss vom 19.1.2010 - 13 A 841/09 - juris Rn. 11).
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